Bereits seit 1871 gibt es den Paragraf 218 des Strafgesetzbuches, durch den Abtreibungen in Deutschland als rechtswidrig gelten.
Somit hat auch der Kampf um das Recht auf sichere und legale Schwangerschafts-abbrüche eine lange Geschichte in Deutschland. Diese Kämpfe wurden in einigen Kunstwerken aufgegriffen.
Das Theaterstück „Cyankali“
Kaum Brot und Kartoffeln, sechs Menschen in einer Kammer, wie soll da noch ein siebentes herein?”
1929 erschien das Theaterstück ‘Cyankali’ von dem Arzt und KPD-Mitglied Friedrich Wolf. In dem Stück stehen die schwangere Hete und ihr Freund nach Arbeitskämpfen in ihrem Betrieb ohne Einkommen da. Weil sie kein Kind würden ernähren können, will Hete abtreiben. Verzweifelt sucht sie nach einem Arzt, doch führt letzendlich selbst die Abtreibung durch. Sie stirbt an den Folgen.
1929 wurde die Zahl der jährlichen Todesfälle in Deutschland durch Abtreibungen auf 10.000 geschätzt. Wolfs Stück regte Proteste gegen den Paragraphen an. 1931 wurde Wolf selbst wegen des Paragraphen 218 verhaftet.
Das Plakat „Nieder mit dem Abtreibungsparagraphen!“
1923 zeichnet die Künstlerin Käthe Kollwitz dieses Plakat im Auftrag des Frauensekretariats der KPD im Zuge einer Kampagne gegen den Paragraphen 218. Wie auch ‘Cyankali’ greift das Plakat die wirtschaftliche Not proletarischer Frauen, denen das Recht auf Abtreibung verwehrt wird, auf.
Der Paragraph 218 wurde häufig auch als “Klassenparagraph” bezeichnet.